Ärztliche Verordnung
Für die Behandlung bei uns benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept) von Ihrem Arzt, z. B. Ihrem Kinderarzt, Haus- oder Allgemeinarzt, Internisten, HNO-Arzt oder Phoniater, Neurologen oder Kieferorthopäden.
Da eine Heilmittelverordnung nur 10 bis 14 Tage gültig ist, lassen Sie sich bitte erst dann eine Verordnung ausstellen, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbart haben (s. Kontakt).
Kostenübernahme
1) Gesetzliche Kassen
Die Kosten Ihrer logopädischen Therapie werden von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene zahlen pro Verordnung eine Praxisgebühr von 10 Euro und 10 Prozent als Eigenanteil. Kinder und chronisch Kranke sowie „Härtefälle“ sind von der Zuzahlung befreit.
2) Private Kassen
Vor Behandlungsbeginn erstellen wir einen Kostenvoranschlag.
Dabei orientieren wir uns an den Allgemeinen Grundsätzen der Honorarabrechnung nach GebüTh.
Von der Krankenkasse und dem individuellen Tarif hängt es ab, wie hoch der Kostenanteil ist, den Ihre Krankenkasse übernimmt.